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Zusatzzeichen StVO, Seitenstreifen nicht befahrbar VZ 1007-60, Alu 2 mm Flachform

  • Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
  • gemäß DIN 67520-1
  • Seitenstreifen nicht befahrbar
  • VZ 1007-60
  • Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
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Produktbeschreibung

Zusatzschilder 1007-60 - Seitenstreifen nicht befahrbar

Das Zusatzzeichen "Seitenstreifen nicht befahrbar" weist z.B. auf Gefahren auf dem Seitenstreifen hin. Das Zusatzschild wird meist mit einem weiteren Schild kombiniert.