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Zusammenfassung

Die richtige Kennzeichnung von Gefahrgütern und Versandwaren ist essenziell für Sicherheit und Compliance. Ob Gefahrgutaufkleber, Gefahrenzettel oder GHS-Etiketten – jede Kennzeichnung hat ihre spezifische Funktion. Während ADR-Placards und Gefahrgutzeichen den Transport gefährlicher Stoffe regeln, schützen Warnaufkleber wie „Vorsicht Glas“ oder Paketaufkleber oben vor Beschädigungen. Hochwertige Materialien und normgerechte Symbole wie GHS-Symbole sorgen für optimale Lesbarkeit und Haltbarkeit.

Beratung zu Gefahrensymbolen und Versandkennzeichnung

Gefahrgutaufkleber & Placards

Für den sicheren Transport gefährlicher Güter sind Gefahrgutaufkleber und Placards LKW unverzichtbar. Diese kennzeichnen Gefahrenstoffe gemäß ADR-Richtlinien und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich – etwa als selbstklebende Brewes Gefahrgutzeichen oder wetterfeste ADR-Placards. Beim Gefahrgutaufkleber kaufen sollten Sie auf Qualität und Normkonformität achten.


Gefahrenzettel & Gefahrensymbole

Die Gefahrenstoffkennzeichnung umfasst Gefahrzettel und Placards, die über Risiken wie Entzündbarkeit oder Toxizität informieren. Moderne GHS-Symbole ersetzen die alten Gefahrenpiktogramme und sind auf Verpackungen sowie Sicherheitsdatenblättern Pflicht. Achten Sie darauf, dass GHS-Etiketten klar lesbar und dauerhaft angebracht sind.


Warnetiketten für den Versand

Nicht nur Gefahrgüter, sondern auch empfindliche Waren benötigen eine sichere Kennzeichnung. Warnetikett-Lösungen wie Paketaufkleber Vorsicht Glas oder Nicht stapeln-Hinweise minimieren Transportschäden. Besonders praktisch sind Paketaufkleber oben, die die korrekte Handhabung vereinfachen.


Unterschiede zwischen Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnung

Die Gefahrstoffkennzeichnung (rote Rauten nach GHS/CLP) bezieht sich auf chemische Stoffe und Gemische und dient zur Kennzeichnung für den sicheren Umgang und die Lagerung im Betrieb. Die Gefahrgutkennzeichnung hingegen bezieht sich auf den sicheren Transport gefährlicher Güter und hat besondere Anforderungen für den Versand. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu verstehen, um eine korrekte und vorschriftsmäßige Kennzeichnung durchzuführen.

Symbolband für Rohre zum Hinweis auf Explosive StoffeSymbolband für Rohre zum Hinweis auf Explosive Stoffe
Gefahrzettel der Klasse 1 für Explosives-GutGefahrzettel der Klasse 1 für Explosives-Gut
Symbolband für Rohre aufgrund entzündbarer StoffeSymbolband für Rohre aufgrund entzündbarer Stoffe
Gefahrzettel für umweltgefährdende Stoffe in verschiedenen AusführungenGefahrzettel für umweltgefährdende Stoffe in verschiedenen Ausführungen

Warnetiketten und Zusatzkennzeichnungen
Für eine sichere Handhabung von Versandgütern spielen auch Warnetiketten eine wesentliche Rolle. Kennzeichen wie „Nicht stapeln“ (Art.-Nr. VK30P10) oder „Ware nach Anlieferung prüfen“ (Art.-Nr. VK31P10) sorgen für die korrekte Behandlung und schützen empfindliche Güter. Weitere wichtige Symbole sind „Zerbrechliches Packgut“ (Art.-Nr. VE03R10) oder „Vor Nässe schützen“ (Art.-Nr. VE10R10), die den Schutz und die sichere Lagerung bewerkstelligen.

Rechtsgrundlagen und Vorschriften
Bei der Gefahrgutkennzeichnung müssen verschiedene nationale und internationale Regelungen beachtet werden. Dazu gehören unter anderem die GHS, ADR, die CLP-Verordnung sowie Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung und dem Transport von Gefahrgütern. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu schweren Sanktionen führen.

Anwendung der Symbole
Die korrekte Auswahl und Anbringung von Gefahrensymbolen und Versandkennzeichen ist essenziell, um Vorschriften einzuhalten und Unfälle zu vermeiden.

Die Gefahrenklassen 1 bis 9, geregelt durch die ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), umfassen:

  • Klasse 1: Explosivstoffe (Symbol: explodierende Bombe)
  • Klasse 2: Gase (Symbol: Gasflasche)
  • Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten (Symbol: Flamme)
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (Symbol: brennender Feststoff)
  • Klasse 5: Oxidierende Stoffe (Symbol: Flamme über einem Kreis)
  • Klasse 6: Giftige Stoffe (Symbol: Totenkopf)
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe (Symbol: Strahlensymbol)
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe (Symbol: ätzende Flüssigkeit)
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe (Symbol: Ausrufezeichen)

Die richtige Kennzeichnung verbessert die Sicherheit innerhalb und außerhalb Ihres Unternehmens, da sie es ermöglicht, Gefahren schnell zu erkennen und richtig zu reagieren. Schulungen und regelmäßige Überprüfungen sind entscheidend, um das Bewusstsein und die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut zu fördern.

Beratung und Unterstützung bei individuellen Projekten
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller Kennzeichnungsprojekte. Unsere Kombietiketten (z. B. Art.-Nr. R035P10) ermöglichen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Bedürfnisse. Gerne erstellen wir für größere Projekte spezielle Angebote mit Projektpreisen. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich von unseren Experten beraten zu lassen.

Materialien und Drucktechnologien
Unsere Kennzeichnungsprodukte bestehen aus hochwertigen Materialien, darunter Polyester- und Vinylfolien, die jeweils unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.

Polyesterfolien zeichnen sich durch eine besonders hohe Beständigkeit gegenüber Chemikalien, Abrieb und UV-Strahlung aus. Sie haben eine lange Haltbarkeit und ein sehr gutes Rückstellverhalten, was bedeutet, dass sie sich kaum verformen oder dehnen, selbst bei starken Temperaturveränderungen. Dadurch eignen sie sich hervorragend für anspruchsvolle Umgebungen und langfristige Kennzeichnungen.

Vinylfolien hingegen bieten eine größere Flexibilität und Dehnbarkeit, was sie besonders anpassungsfähig an unebene Oberflächen macht. Sie sind widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit und Witterungseinflüsse, jedoch etwas weniger langlebig als Polyesterfolien, insbesondere in Umgebungen mit starker chemischer Belastung oder UV-Strahlung. Beide Folien sind mit oder ohne Laminat erhältlich, um zusätzlichen Schutz zu bieten, und werden mithilfe langlebiger Druckverfahren wie Digitaldruck und Siebdruck gefertigt, um eine beständige Kennzeichnung zu gewährleisten.

Auf Wunsch drucken wir zudem nach der Norm BS 5609 Sektion 3, was sicherstellt, dass die Folien auch unter extremen Bedingungen, wie bei der Seewasserbeständigkeit, dauerhaft lesbar bleiben.


Fazit

Ob Gefahrgutzeichen, Gefahrensymbole oder Warnaufkleber Paket – eine normgerechte Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Mensch und Ware. Setzen Sie auf hochwertige Materialien und klare Symbole, um Compliance und Sicherheit zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Frage:

Welche Produkte oder Stoffe überhaupt eine Gefahrstoff- oder Gefahrgutkennzeichnung erfordern und ab wann eine Kennzeichnungspflicht besteht?

Antwort:

Eine Gefahrstoffkennzeichnung ist erforderlich, wenn chemische Stoffe oder Gemische nach der CLP-Verordnung (basierend auf GHS) als gefährlich eingestuft werden. Dies betrifft Stoffe, die physikalische Gefahren (z.B. explosiv, entzündlich), gesundheitliche Risiken (z.B. giftig, krebserregend) oder Umweltgefahren darstellen. Die Kennzeichnung muss vor dem Inverkehrbringen erfolgen.

Die Gefahrgutkennzeichnung ist beim Transport von gefährlichen Gütern notwendig, die in eine der neun Gefahrklassen (z.B. entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, explosive Stoffe) eingestuft sind. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß den Transportvorschriften wie ADR (Straße), IATA (Luft), IMDG (See) oder RID (Schiene).

Frage:

Welche Kennzeichnung brauche ich für den internationalen Versand?

Antwort:

Für den internationalen Versand gefährlicher Güter benötigen Sie eine Gefahrgutkennzeichnung gemäß den geltenden Transportvorschriften. Diese Vorschriften hängen von der Transportart ab:

  • Straßentransport (ADR): Gefahrzettel und UN-Nummern zur Kennzeichnung der Gefahrgutklassen (z.B. entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe) sind erforderlich.
  • Lufttransport (IATA): Es gelten die IATA-DGR-Vorschriften, die spezielle Gefahrgutkennzeichen und Verpackungsanforderungen vorschreiben.
  • Seetransport (IMDG): Kennzeichnung nach IMDG-Code, einschließlich Gefahrgutklassen und UN-Nummern.
  • Schienentransport (RID): Ähnlich der ADR, mit Gefahrzetteln und UN-Nummern.

Die Kennzeichnungen müssen Gefahrensymbole, die zugehörige UN-Nummer und eventuell zusätzliche Informationen wie Art der Verpackung, z.B. UMVERPACKUNG, enthalten. Jedes Verkehrsmittel hat eigene Vorschriften, die sicherstellen, dass die Gefahren eindeutig gekennzeichnet sind und der internationale Transport sicher erfolgen kann.

Schaubild einer korrekt verpackten und gekennzeichneten Palette. Schaubild einer korrekt verpackten und gekennzeichneten Palette.
Das Bild zeigt eine Palette mit Verpackungen, die mit verschiedenen Gefahrensymbolen und einer Kennzeichnung für gefährliche Stoffe (UN 1203) versehen ist, was darauf hindeutet, dass es sich um brennbare Flüssigkeiten handelt.

Frage:

Können die Gefahrgut- oder Gefahrstoffetiketten individuell gestaltet werden?

Antwort:

Ja, bei Brewes können Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Versandetiketten individuell angepasst werden. Kunden können maßgeschneiderte Etiketten mit den erforderlichen Texten und Symbolen gemäß CLP/GHS oder den Gefahrgutvorschriften erstellen lassen. Diese Etiketten sind in verschiedenen Formaten und Materialien (z.B. selbstklebende Folie mit Laminat) verfügbar, um spezifischen Anforderungen wie Chemikalien- oder Witterungsbeständigkeit gerecht zu werden​.

Zusätzlich bietet Brewes die Möglichkeit, individuell gestaltbare Kombietiketten zu erstellen, die mehrere Symbole und Informationen auf einem Etikett vereinen. Dies erleichtert die Handhabung und spart Kosten, da nicht mehrere separate Etiketten benötigt werden. Die Zusammensetzung mehrerer Layouts optimiert die Kennzeichnung von Produkten und vereinfacht die Arbeitsabläufe​.