Skip to content
Mein Konto
Go to products
absteigend abst.
21 Ergebnisse
Go to filters
absteigend abst.
21 Ergebnisse

Zusammenfassung

Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie dienen dazu, im Brandfall oder anderen Notfällen einen schnellen und sicheren Fluchtweg aufzuzeigen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) schreiben die Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen in bestimmten Bereichen verbindlich vor. Die Gestaltung dieser Pläne richtet sich nach der DIN ISO 23601 und verwendet international verständliche Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010.

Beratung zu Flucht- und Rettungsplänen

Ein Fluchtplan und Rettungsplan ist insbesondere in Arbeitsstätten mit hohem Publikumsverkehr, unübersichtlichen Fluchtwegen oder erhöhter Gefährdung durch Brand- oder Explosionsrisiken erforderlich. Diese Pläne ergänzen das Sicherheitsleitsystem und müssen klar strukturiert sein, um auch ortsunkundigen Personen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen.


Wichtige Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplans:

  • Standardüberschrift in der Landessprache (ggf. mehrsprachig)
  • Übersichts- und Detailplan mit markierten Fluchtwegen, Notausgängen und Sammelstellen
  • Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 (z. B. für Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Stationen)
  • Verhaltensanweisungen für den Notfall
  • Legende mit Erläuterungen der Symbole
  • Aktualitätsangaben (Erstellungsdatum, Revisionsnummer)

Die Pläne müssen gut sichtbar an zentralen Orten wie Flurgabelungen, Treppenhäusern oder Eingangsbereichen angebracht werden. Zudem sollten sie langnachleuchtend sein oder durch Notbeleuchtung erkennbar bleiben.

Flucht- und Rettungsplan - Beschilderung für Flucht- und RettungswegeFlucht- und Rettungsplan - Beschilderung für Flucht- und Rettungswege
  1. Standardüberschrift „Flucht- und Rettungsplan“ in der Landesprache, bzw. den erforderlichen Sprachen in der Sicherheitsfarbe grün und in der Kontrastfarbe nach ISO 3864-1
  2. Die Hintergrundfarbe muss weiß oder langnachleuchtend sein
  3. Übersichtsplan: Aktueller Grundriss der gesamten Anlage, wo der vom Detailplan betroffene Bereich markiert ist und die Sammelstellen dargestellt sind
  4. Detailplan: Aktueller maßstäblicher Grundriss des Bauwerkes oder der Etage mit:
    1. allen für Fluchtwege und Rettungswege wichtigen Bestandteilen, wie Türen und Treppen
    2. Alle Notausgänge, horizontale und vertikale Fluchtwege Den lagerichtigen Standort des Betrachters in der Sicherheitsfarbe Blau nach ISO 3864-1
    3. Alle Einrichtungen zur Evakuierung von Personen mit Behinderungen
    4. Standort aller Einrichtungen und Geräte für Brandbekämpfung, Erste Hilfe und Evakuierung
  5. Legende mit der Erläuterung aller im Flucht- und Rettungsplan angewendeten Sicherheitszeichen
  6. Verhaltensanweisungen
  7. Informationsfeld mit Planersteller,  Name des Objektes, Geschossbezeichnung, Datum der Planerstellung und Revisionsnummer, Plannummer

Häufige Fragen

Frage:

In welchen Gebäuden sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?

Antwort:

Flucht- und Rettungspläne sind gemäß ASR A2.3 in Arbeitsstätten mit hohem Besucheraufkommen, komplexen Gebäudestrukturen oder besonderen Gefährdungen (z. B. Brandrisiko) vorgeschrieben. Dazu zählen Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren und Industrieanlagen.

Frage:

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Antwort:

Die Pläne müssen regelmäßig überprüft und bei baulichen Änderungen sofort angepasst werden. Zusätzlich sind jährliche Evakuierungsübungen und Mitarbeiterschulungen empfehlenswert.

Frage:

Welche Vorschriften gelten für die Gestaltung der Pläne?

Antwort:

Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 gestaltet sein und Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 enthalten. Die Farbgebung (grün für Fluchtwege, blau für den Standort) folgt der ISO 3864-1.