Verkehrszeichen StVO, Mindestgeschw. 60 km/h VZ 275-60, Alu 2 mm Flachform, Ø 600 mm, RA1
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Vorgeschriebende Mindestgeschwindigkeit 60 km/h
- VZ 275-60
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
- Größe: Ø 600 mm
- Reflexionsklasse: reflektierend RA1
- ab 1 Stück
- 41,70 € / Stück
- ab 3 Stück
- 39,70 € / Stück
- ab 5 Stück
- 37,60 € / Stück
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Technische Daten
Gewicht | 1,7 kg |
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Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 600,0 mm |
Materialstärke | 2,00 mm |
Reflexionsklasse | RA1 |
Bauart | Flachform |
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h" - Verkehrszeichen 275-56 nach StVO
Die Verkehrsschilder "Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h" verbieten es, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren. Wer wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren kann oder darf, darf die so gekennzeichnete Straße oder Fahrspur nicht benutzen. Es darf und muss jedoch langsamer gefahren werden, wenn Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse es erfordern. Das Zeichen muss so angeordnet werden, dass Fahrzeuge bzw. Fahrer, welche die Mindestgeschwindigkeit nicht fahren können, dürfen oder wollen, die Straße bzw. Fahrspur vor dem Zeichen verlassen können.
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Hinweise für die richtige Wahl und die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern und Verkehrszeichen |
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