Verkehrszeichen StVO, Gem. Geh- u. Radweg rechts VZ 241-31, Alu 2 mm Flachform, Ø 420 mm, RA1
- Verkehrszeichen nach StVO mit RAL-Gütezeichen
- gemäß DIN 67520-1
- Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts
- VZ 241-31
- Ausführung: Aluminium 2 mm, Flachform
- Größe: Ø 420 mm
- Reflexionsklasse: reflektierend RA1
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Art.-Nr.:
VZ241-31A42
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Technische Daten
Gewicht | 900,0 g |
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Verkaufsmenge | 1 Stück |
Material | Aluminium |
Durchmesser | 420,0 mm |
Materialstärke | 2,00 mm |
Reflexionsklasse | RA1 |
Bauart | Flachform |
Produktbeschreibung
Verkehrsschilder "Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts" - Verkehrszeichen 241-31 nach StVO (Fußweg links)
Radwege sollen, wenn die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht erforderlich und verhältnismäßig ist, von einem Gehweg baulich oder mit durchgehender weißer Linie abgetrennt und mit Zeichen 241 gekennzeichnet werden.Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg des getrennten Rad- und Gehweges benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Das Verkehrszeichen 241-31 kennzeichnet einen Radweg, der sich rechts vom baulich oder visuell abgetrennten Gehweg befindet. Auf den Gehwegen ist Rad fahren grundsätzlich verboten.
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