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Fahrzeugwarnmarkierung DIN 30710, selbstklebend, Rollenware

  • Kfz-Warnmarkierung gemäß DIN 30710 zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten nach StVO § 35(6)
  • keine Kantenversiegelung notwendig, einfaches Positionieren und blasenfreie Verklebung, flexibel und leicht dehnbar, für Verklebungen über Rundungen, witterungsbeständig und entfernbar
  • Grundmaterial: selbstklebende 3M Reflexfolie 823i, RA2/C
  • Druck: ReflexAllen
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Produktbeschreibung

3M/Reflex Kfz-Warnmarkierung nach DIN 30710

  • Zur Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten im Sinne der StVO § 35(6) nach DIN 30710.
  • selbstklebende retroreflektierende 3M-Folie 823 Typ RA2/C
  • keine Kantenversiegelung notwendig
  • einfaches Positionieren der Folie
  • sehr flexibel und leicht dehnbar, für Verklebungen über leichte Rundungen
  • witterungsbeständig und entfernbar
  • auf Rolle oder als praktisches Set mit Normzuschnitten (Mindestkennzeichnung für ein Fahrzeug gemäß DIN 30 710)

Fahrzeuge, welche Sonderrechte beanspruchen, müssen nach DIN 30710 mit  rot-weiß schraffierter KFZ Warnmarkierung ausgerüstet sein. Nur mit einer normgerechten Kennzeichnung dürfen Fahrzeuge eingeschränkte Sonderrechte nach §35 (6) StVO nutzen.

Bei vorhandener vorgeschriebener Warnmarkierung dürfen Fahrzeuge auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in jeder Richtung (auch Einbahnstraßen), zu allen Zeiten je nach Einsatzzweck fahren und halten (auch im Park- und Halteverbot). Ohne KFZ Warnmarkierung gehen die Sonderrechte verloren.

Die Mindestkennzeichnung eines Fahrzeuges muss an der Vorder- und Rückseite aus je 8 Normflächen bestehen. Eine Normfläche besteht aus einem Quadrat mit den Abmessungen 141 x 141 mm.